Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird bisher auf Basis der für die Grundstücke festgestellten Einheitswerte berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat nun bereits 2018 entschieden, dass die bisherige Ermittlung der Einheitswerte verfassungswidrig ist. Daher müssen nun auf Grund der Grundsteuerreform sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Diese neuen Werte sind dann ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer maßgebend.

Zur Neubewertung muss für jedes Grundstück eine Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht werden.